Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Internet Service Provider (im folgenden "ISP" genannt, barga.com technische Dienstleistungen GmbH, A-6800 Feldkirch, Leusbündtweg 49a) gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ISP angenommene Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des ISP. 

Für Verträge mit Unternehmern gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich der ISP diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. 

Die Geschäftsbedingungen des ISP gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.  Leistungsumfang

1.1
Der ISP stellt dem Kunden ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server-Hardware und Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuelle Server nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der Bestellun bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw. virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Der ISP behält sich das Recht vor, dem Kunden, ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für den ISP ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht. 

1.2
Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmteKapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers oder der Erhöhung der Datensicherheit durch Plattenspiegelung. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet der ISP hierfür jedenfalls nicht. 

1.3
Nach abgeschlossener Installation meldet der ISP dem Kunden per Brief, oder E-Mail die Betriebsbereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde spätestens zwei Wochen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt oder die Abnahme ausdrücklich verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt: Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die Rechtsfolg bei Nichteinhaltung dieser Frist hinweisen; Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern sowie alle sonstigen Rechte von Verbrauchern bleiben jedenfalls unberührt.

1.4
Im Fall eines Hardwareausfalls leistet der ISP kostenlos Ersatz der defekten Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup und die Datenwiederherstellung vom letzten Backup. Der ISP wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. Der ISP ist jedoch berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist bzw. wenn es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt. 

1.5
Der Kunde hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet. 

1.6
Der ISP betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung des Servers an das Internet. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der ISP überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc. vorzukehren, wird der ISP einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen.

1.7
Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch den ISP angekündigten Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich der ISP zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden. 

1.8
Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ist untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch den ISP.

1.9
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP haben keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Eine Vollmachtsbeschränkung der Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter des ISP wirkt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie von der Vollmachtsbeschränkung Kenntnis hatten.


2.  Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung und der Entgelte

Änderungen der AGB, allfällige Sonderbedingungen und der Leistungsbeschreibung können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. 

Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ISP anhängig ist und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. 

Für alle Änderungen gilt § 25 Abs 2 und 3 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003): Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch den ISP an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach
einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos schriftlich kündigen womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen. 

Der ISP behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. Der ISP wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen. 

Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte Vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 


3.  Entgelte, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen; Einwendungen gegen die Rechnung

3.1.
Der ISP erhebt eine einmalige Einrichtungspauschale, eine monatliche Bereitstellungspauschale sowie gegebenenfalls zusätzliche Nutzungs- oder Supportpreise laut Bestellformular. Die im Bestellformular angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des Internetzuganges.

3.2
Für Änderungen der Entgelte gilt Pkt. 2.

3.3
Entgelte sind, sofern nichts anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern - schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu bezahlen. Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

3.4
Der ISP ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

3.5
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt: die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder vom ISP anerkannt worden ist.

3.6
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

3.7
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

3.8
Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.

3.9
Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird Verbraucher auf alle in diesen Pkt 3.8 und 3.9 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

3.10
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, kann der ISP aber auch diesfalls sofort fällig stellen.

3.11
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht. 

3.12
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Dienstes bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung vom Kunden zu vertreten ist. 

3.13
Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf www.rtr.at) enthalten.

Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc.(sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.


4.  Vertragsdauer und Kündigung; Datenlöschung bei Beendigung

4.1
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann, sofern keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht oder eine sonstige Vereinbarung über die Vertragsdauer – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich getroffen wurde, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache Schriftform ausreichend). Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

4.2
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch den ISP. Der ISP ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechun oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt. 

4.3
Der ISP ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde wiederholt oder unzumutbar die „Netiquette“ nicht einhält oder trotz Aufforderung des ISP störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird. Der ISP hat hierbei den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen des ISP.

4.4
Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

4.5
Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des ISP gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 4.2 und 4.3 berechtigen würden. 

4.6
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Der ISP ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen den ISP ableiten.


5.  Software

5.1
Der Kunde darf auf dem Server keine andere Software installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder diese gesondert und – außer bei Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde verpflichtet, den ISP schad- und klaglos zu halten.

5.2
Der ISP behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde per Brief, oder E-Mail informiert. 

5.3
Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen des ISP beeinträchtigen, sind für den ISP ein Grund zur  sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung.

5.4
Sofern der Kunde selbständig von außen auf den Server zugreift, erfolgt dies durch geeignete seitens des Kunden zu beschaffende Software. Sofern vom ISP angeboten, ist der ISP bereit, benötigte Software gegen gesondertes Entgelt und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftliche Vereinbarung bereitzustellen. Auch diesfalls wird dem Kunden eine nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung an der Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der Software sind strengstens zu beachten, bei Verletzungen wird der Kunde den ISP schad- und klaglos halten; ein Exemplar der Lizenzbestimmungen wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.


6.  Verantwortung des Kunden für Inhalte und Nutzung

6.1
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber dem ISP verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Kunden, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist der ISP weder berechtigt noch verpflichtet. Der ISP haftet nicht für diese Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link von der Homepage des ISP erfolgt. Wird der ISP deswegen in Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

6.2
Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den ISP schad- und klaglos zu halten, falls der ISP wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird der ISP entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens des ISP – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

6.3
Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für den ISP oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er den ISP schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen dem ISP sind ausgeschlossen, außer der ISP hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleibe unberührt. Festgehalten wird, dass für Verbraucher jedenfalls, unabhängig vom Verschulden des ISP Gewährleistungsansprüche bestehen können und durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden; siehe dazu Pkt. 7. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

6.4
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass den ISP keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw. zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der ISP anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) zur Kenntnis, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzunge (insb § 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Der ISP wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Provider Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.

6.5
Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. Der ISP steht für Schäden aus Obengenanntem nicht ein, bei Verbrauchern gilt das nur, soweit deISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens des ISP) vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich dem ISP zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die dem ISP durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.

6.6
Der Kunde darf nicht nach Daten anderer Kunden des ISP oder des ISP selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunden den ISP unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.


7.  Gewährleistung; Haftung und Haftungsausschlüsse

7.1
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

7.2
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt 7.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

7.3
Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden bestellte Server und die Software mit dem vorhandenen System zusammenarbeiten; dies gilt nicht, sofern der Kunde Standardsoftware verwendet oder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert wurde. Gegenüber Unternehmern ist überdies die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

7.4
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil der ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. Der ISP haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, soweit diese nicht im Einflussbereich des ISP liegen.

Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der ISP übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer der ISP hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen des ISP kann daher nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich des ISP. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern aufgrund von
Leistungsausfällen, die in der Einflusssphäre des ISP oder von ihm beauftragten Dritten liegen, bleiben unberührt. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Die ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davon abhängigen ISP Dienste kann daher nicht zugesichert werden. Der ISP behält sich weiters zeitweise Einschränkungen wegen etwaiger Kapazitätsgrenzen vor. Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen der Telefonnetze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten können ebenfalls zeitweise Einschränkungen und Unterbrechungen in den ISP Diensten auftreten. ISP haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nicht, sofern sie nicht vom ISP verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt. Festgehalten wird, dass allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt bleiben. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.  

Festgehalten wird, dass für Verbraucher jedenfalls, unabhängig vom Verschulden des ISP, Gewährleistungsansprüche bestehen können und durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden.

7.5
Die Haftung des ISP aus diesem Vertrag wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Abweichend vom ersten Satz gilt für Verbraucher: die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.

7.6
Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Unterbrechung oder Störung von vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdiensten oder -geräten unverzüglich zu informieren, um dem ISP, soweit der ISP dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Wenn bei einer Überprüfung durch den ISP kein vom ISP zu vertretender Fehler festgestellt wird, hat der Kunde dem ISP, den dem ISP entstandenen Aufwand, entsprechend dem laut Preisliste vorgesehenen Stundensatz für Leistungen des ISP sowie allenfalls angefallene Barauslagen zu ersetzen.

7.7
Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht der ISP mit Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle
Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung des ISP für Schäden, die dadurch entstehen, dass installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. 

Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des ISP.


7.8
Der ISP wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher schriftlich oder per E-Mail anzukündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint.

Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen den ISP, sofern dem ISP kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen für Personenschäden gegenüber Verbrauchern) ausgeschlossen ist. Festgehalten wird, dass für Verbraucher jedenfalls, unabhängig vom Verschulden des ISP, Gewährleistungsansprüche bestehen können und durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden.

7.9
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet der ISP – unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse –  jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht qualifiziert ist.

Ein qualifizierter Hinweis liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Hinweisende schriftlich oder per E-Mail an eine geeignete Kontaktstelle bei Provider im Sinne des Punktes 3.6 unter gleichzeitig lesbarer Angabe seines Namens wendet, der Hinweis das verletzte Rechtsgut und die Stelle (z.B. URL), an der die rechtsverletzende Information im Netz gespeichert ist bzw. sich die rechtsverletzende Tätigkeit im Netz nachvollziehen lässt, mit hinreichender Deutlichkeit und Ernsthaftigkeit bezeichnet und der Hinweisende eine Kontaktadresse angibt und bei Verletzungen des Urheberrechts entweder glaubhaft und nachvollziehbar seine Urheberschaft oder die Berechtigung, für den Inhaber des Urheberrechts zu handeln, darlegt oder sich als befugter Vertreter einer der gesetzlich anerkannten Verwertungsgesellschaften zu erkennen gibt. Anonyme Anfragen bearbeitet der ISP nicht.


7.10
Sobald der ISP entweder tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information erlangt oder durch einen qualifizierten Hinweis davon Kenntnis erlangt, wird er dann, wenn die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien offenkundig ist, die gespeicherte Information spätestens bis zum Ablauf des auf den Hinweis folgenden Arbeitstages entfernen oder den Zugang zu ihr sperren, sofern dem keine besonderen organisatorischen oder technischen Schwierigkeiten, insbesondere Zeitverschiebungen, entgegenstehen.


8.  Datenschutzrechtliche Bestimmungen

8.1
Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. 

Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden. 

8.2
Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit der ISP gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der ISP dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

Der ISP wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten:
Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.

Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

8.3
Verkehrsdaten
Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen.  Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. 

Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

8.4
Inhaltsdaten 
Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

8.5
Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung 
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

8.6
Aufnahme in eine Referenzliste
Der Kunde gestattet dem ISP die Aufnahme seines Namens bzw Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Website des ISP veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

8.7
Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung 
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des ISP, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten des ISP verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services des ISP sowie Geschäftspartnern des ISP  in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim ISP. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der ISP wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

8.8
Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ISP gem § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Handlungen des ISP aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Der ISP wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.

8.9
Datensicherheit
Der ISP hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn der ISP oder eine Person, für die der ISP einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat. 

9.  Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

9.1
Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls vereinbarungsgemäß das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr. 

9.2
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss. 

9.3
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom ISP auf Wunsch zugesandt. 

9.4
Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendende gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ISP, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  nicht entgegen stehen.

10.2
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde; dies gilt nicht für Verbraucher.

10.3
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt
nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.4
Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiende Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Der ISP ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

10.5
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ISP umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene e-mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

10.6
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrige Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.


11.  Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software

11.1.
Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.

11.2.
Für Software, die als "Public Domain", "Open Source" oder als "Shareware" klassifizier ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.

11.3.
Bei individuell vom ISP erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und ein Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben beim ISP.

11.4.
Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufe oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

11.5.
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.


12.  Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting- Dienstleistungen

12.1.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfass insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen. 

Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung. 

Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.

12.2.
Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente
Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat den ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten. 

12.3.
Keine Prüfungspflicht des ISP
Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. 

12.4.
Rechtseinräumung durch den ISP
Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart und der Kunde nicht Verbraucher ist, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise Einräumung von Befugnissen an Dritte.


13.  Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Verbrauchern - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.


14.  Kontaktstellen

Die Kontaktdaten des ISP sind auf dessen Webseite "http://barga.com" verfügbar.
barga.com technische Dienstleistungen GmbH, A-6800 Feldkirch, Leusbündtweg 49a



Feldkirch, gültig ab Januar 2015